Friedhöfe in Wesseling und weitere Bestattungsmöglichkeiten

Die Wahl des Friedhofes ist eng mit der gewählten Grab- oder Bestattungsform verbunden.

Grundsätzlich gilt, dass jede verstorbene Person auf einem Friedhof am Wohnort bestattet werden kann. Die Einzelheiten regelt die Friedhofssatzung der jeweiligen Kommune bzw. des jeweiligen Friedhofsbetreibers. Hier ist insbesondere festgelegt, welche Grab- und Bestattungsmöglichkeiten gegeben sind. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass nicht unbedingt jede Grabform auch auf jedem Friedhof angeboten wird.

Auf dem Wesselinger Stadtgebiet befinden sich die Friedhöfe

Als Wesselinger Bestatter bieten wir natürlich Bestattungen auf all diesen Friedhöfen an. Aber auch auf den Friedhöfen der Nachbarkommunen in den Bereichen Köln, Bonn, Rhein-Erft-Kreis und Bornheim sind wir regelmäßig tätig.

Für weiter entfernt liegende Bestattungsorte arbeiten wir in der Regel mit Bestattern vor Ort zusammen.

Auch andere Bestattungsorte wie Bestattungen in einem Waldgebiet (z.B. Friedwald, Ruheforst) oder Seebestattungsgebieten gehören natürlich zu unseren regelmäßigen Bestattungsorten.

Da in den letzten Jahren die Vielfalt der Bestattungsmöglichkeiten an verschiedensten Orten gestiegen ist, sprechen Sie uns gerne zu Ihren Wünschen an. Wir kümmern uns dann um die Organisation der Bestattung am vorgesehen Bestattungsort.